Sexualtherapie, Paarberatung, Partnercoaching

Psychologische Praxis

Dipl.-Psych. Manfred Soeder, Düsseldorf

Paartherapie Sexualtherapie

Freie Termine

 


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Tätertherapie und Kriminaltherapie

 

Arbeit mit Sexualstraftätern ist aktiver Opferschutz

 

Seit 2022 biete ich ambulante deliktorientierte Psychotherapie für Sexualstraftäter im Einzelsetting an, insbesondere im Bereich des Besitzes, der Weitergabe und Verbreitung von Kinderpornografie bzw. Jugendpornografie, Exhibitionismus, Voyeurismus und anderen strafrechtlich relevanten Taten. Dabei kommen wissenschaftlich evaluierte Behandlungsprogramme zum Einsatz wie das Göttinger Programm zur Prävention von Kindesmissbrauch, das Berliner Dissexualitätsprogramm oder das Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS-R).

Die Psychotherapie kann freiwillig begonnen werden, auch ohne dass bereits eine Strafanzeige vorliegt. Sie kann ebenso selbst initiiert werden zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens. Sie kann drittens vom Gericht als Therapieauflage angeordnet werden, entweder als Vorbedingung für die Einstellung des Verfahrens oder bei einer Bewährungsstrafe. In jedem Fall ist die Aufnahme einer Psychotherapie schon per Definition ein freiwilliger Akt. Eine Therapieauflage wird nur dann in das Urteil aufgenommen, wenn Sie dieser zugestimmt haben. Dann wird sie allerdings verpflichtend, und von der Bewährungshilfe überwacht.

Der Bewährungshelfer überprüft dabei die formale Einhaltung der Therapieauflagen, also Beginn, Ende und Anzahl der Sitzungen, sowie eventuelle Unterbrechungen oder Abbrüche der Psychotherapie. Daher muss der Psychotherapeut diese Daten auf Aufforderung an das Gericht bzw. deren Beauftragte weitergeben.

Ansonsten unterliegen Psychotherapeuten natürlich der Schweigepflicht, wie bei allen anderen Therapien auch. Das heißt, dass die persönlichen Inhalte der Gespräche nicht ohne Zustimmung des Patienten an das Gericht weitergegeben werden dürfen.

Psychotherapeuten dürfen auch nicht gerichtlich zu Aussagen bezüglich Ihrer Patienten gezwungen werden. Sie genießen vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht wegen des besonderen Vertrauensschutzes unter dem das Therapeuten-Patienten-Verhältnis steht.

Allerdings gibt es eine Ausnahme, bei der der Vertrauensschutz dem Schutz des menschlichen Lebens und der körperlichen Unversehrtheit untergeordnet wird. Psychotherapeuten sind verpflichtet, bei Gefahr in Verzug für Dritte (z.B. drohender Missbrauch) oder für den Patienten selbst (z.B. angedrohter Suizid) verhältnismäßig zu reagieren, auch wenn dabei die Schweigepflicht verletzt werden müsste.

Über Zeitraum und Umfang der absolvierten Sitzungen erhalten Patienten auf Wunsch eine Bescheinigung, die Sie über Ihren Anwalt den Gerichtsakten hinzufügen lassen können.

 

Info für Fachanwälte für Sexualstrafrecht